Belege, die im Ostteil der Stadt Berlin, oder auch in der DDR aufgeliefert wurden, freigemacht mit PWZ der Deutschen Post (Ex-DDR), gehören eigentlich unter die Rubrik der Fremdverwendung. Ist der Absender erkennbar aus dem Westen, so ist es ein Remailing-Beleg.
Warum? Es gab zwar die Währungsunion, jedoch immer noch zwei Posthoheiten mit einer nur teilweisen Anerkennung gegenseitiger Geschäftsbedingungen.
VGW-Tarif gültig ab 01.07.1990 bis 31-03-1991
VGO-Tarif gültig ab 01.07.1990 bis 31-03-1991
Heute, am Sonntag, dem 31-03-1991 findet eine einmalige Tarifkonstellation ihr wohlverdientes Ende. Der sogenannte VGO-und VGW-Tarif sind nun auch eins geworden. Man hat nur noch den VGO-Päckchen-Tarif bis 30-06-1991 verlängert. Mit der Tarifangleichung will man vor allem bei der Deutschen Bundespost wieder aus den roten Zahlen kommen. Der Ostdeutsche wird aber gleichzeitig bestraft, denn für ihn erhöht sich jede Leistungsstufe drastisch.
Expressbrief (Remailing-Beleg) - Größe: 112x162 mm, von Ost-Berlin mit West-Berliner Adresse (Buchhandel) nach Ost-Berlin.
Tagesstempel: 1017 Berlin 17 Friedrichshain (Ost-Berlin) - vom 31-03-1991. Mit rückseitigem Ankunftsstempel 1106 Berlin-Wilhelmsruh vom 04-04-1991, als Schneckenpost
Beschreibung des verwendeten Postwertzeichens (PWZ) : DP Michel 3346 Rollenmarke - Brandenburger Tor (50 Pfg.) Mehrfach-Frankatur mit Rollennummer:130
Beleg ist mit 2,50 DM portogerecht frankiert, Brief im Ortsverkehr bis 50g im VGO-Tarif = 50 Pfg. + Express-Gebühr = 2 DM
Beleg hätte im VGW-Tarif 6 DM gekostet
Ersparnis des Einlieferers: 3,50 DM , immerhin!
Meine Meinung: Beleg ist unversehrt, mit natürlichen Gebrauchsspuren echt gelaufen und oben sauber geöffnet.
Die Nummer der Frankatur (verwendete Briefmarke) ist aus dem Michel Deutschland Spezial Katalog entnommen und die Beschreibung des Beleges nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.