BERLIN 612, 721, DDR 1509 - Brief CSSR - Tagesstempel vom 09-07-1990 - ZUM SCHADEN DER POST

Artikelnummer: BERLIN-0612-001

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Beschreibung

(ZSDP) Zum Schaden der Post: Entstanden durch Unwissenheit des Postpersonals. Diese Postsache wurde befördert und ohne Strafporto zugestellt (man nannte es Durchrutscher). Es entstand so ein beträchtlicher Schaden. Am Tag der Währungsunion (2.7.90) und auch noch später, waren viele Postleute nicht genau über die Bestimmungen des komplexen Regelwerkes und dem Umgang mit den PWZ (Postwertzeichen) der Deutschen Post (DP), dem Nachfolger der DDR, informiert.


Zur Sache: Am 2.7.1990 waren nur PWZ im VGW (Verkehrsgebiet West) gültig, die mit DM (West) bezahlt wurden, keine PWZ mit Aufdruck: Deutsche Demokratische Republik (DDR). Erschwerend hinzu kam, dass die DM-Ausgaben der DDR nicht ins Ausland durften, wenn sie im Westen (VGW) aufgeliefert wurden, was aber vielfach doch geschah.


VGW-Tarif gültig ab 1.4.1989

Beleg: Auslandsbrief von Berlin (West) in die CSSR bis 20g = 1,40 DM.


Stempel: Berlin 28 (West) vom 09-07-1990.


Verlust der Post 0,30 DM,

da die DDR Nr. 1509 (10 Pfg.) - 20. Jahrestag der Befreiung, unzulässig war. Dazu war der Brief 20 Pfg. unterfrankiert.

Benutzte PWZ: DDR 1509, Berlin 621, Berlin 721.

Beleg ist unversehrt, wurde oben geöffnet und ist mit natürlichen Gebrauchsspuren echt gelaufen.


Die Nummern der Frankaturen (verwendete Briefmarken) sind aus dem Michel Deutschland Spezial Katalog entnommen und die Beschreibung des Beleges nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.


Eine Komplettbeschreibung als DIN A4-Blatt liegt dem Brief anbei.

Für weitere Infos, bitte Mail an: winni-marlou@t-online.de

BERLIN-0612-001